Welche Dokumentation müssen Maschinenhersteller (OEMs) zur Sicherstellung der CRA-Compliance vorhalten?
Maschinenhersteller sind verpflichtet, folgende Unterlagen zu erstellen, fortlaufend zu aktualisieren und systematisch zu verwalten: Cybersicherheits-Risikobewertungen, Software Bill of Materials (SBOM), dokumentierte Verfahren zum Schwachstellenmanagement sowie technische Unterlagen, die die Einhaltung der CRA-Anforderungen nachweisen.
Diese Dokumentation muss über viele Jahre nach dem Inverkehrbringen der Maschine aufbewahrt werden und den zuständigen EU-Behörden auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt werden können.
Mit unserem KI-gestützten System CRA Navigator verwalten Maschinenhersteller sämtliche CRA-relevanten Dokumentationsanforderungen strukturiert, nachvollziehbar und revisionssicher in einer zentralen Umgebung.

