CRA-Compliance: Anforderungen des EU Cyber Resilience Act bis 2027
Was bedeutet CRA-Compliance nach dem EU Cyber Resilience Act?
CRA-Compliance EU 2027 bezeichnet die Einhaltung des EU Cyber Resilience Act (CRA), einer Verordnung, die verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegt. Die CRA-Compliance wird im Jahr 2027 verpflichtend und betrifft unmittelbar Hersteller, Maschinenbauer und Softwareanbieter, die auf dem EU-Markt tätig sind.
Der Cyber Resilience Act gilt für Hersteller, Importeure und Softwareanbieter, deren Produkte auf digitaler Funktionalität basieren. Die Verordnung stellt sicher, dass Cybersicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg berücksichtigt wird – von der Konzeption und Entwicklung über die Inbetriebnahme bis hin zu Betrieb und Wartung. Erst auf dieser Grundlage wird es relevant zu betrachten, wie spezifische Branchen, wie industrielle Maschinenbauer und Anbieter von After-Sales-Software, die CRA-Compliance praktisch in ihre betrieblichen Abläufe integrieren können.
Durch den Einsatz des neuen Tools CRA Navigator AI von flexAM können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Cybersicherheitspraktiken bis 2027 vollständig den EU-CRA-Anforderungen entsprechen.
Die Mechanik der CRA-Compliance
Ein zentrales Element der CRA-Umsetzung ist die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. Unternehmen müssen geeignete technische Unterlagen führen, mit denen sie gegenüber Behörden und anderen relevanten Stakeholdern nachweisen können, dass sie die regulatorischen Anforderungen erfüllen. Dies erfordert kontinuierliches und strukturiertes Vorgehen mit klar definierten Verantwortlichkeiten, Prozessen und Kontrollmechanismen.
Die CRA-Compliance verlangt zudem Transparenz hinsichtlich der Softwarebestandteile eines Produkts und der damit verbundenen Abhängigkeiten. In diesem Zusammenhang spielt die SBOM (Software Bill of Materials) eine entscheidende Rolle. Sie stellt ein strukturiertes Verzeichnis aller in einem Produkt enthaltenen Softwarekomponenten einschließlich Versionen und Herkunft dar. SBOMs unterstützen die CRA-Anforderungen insbesondere durch effektives Schwachstellenmanagement, Risikobewertung und Incident Response.
Unternehmen müssen in der Lage sein, SBOM-Informationen aktuell zu halten und aktiv für das laufende Compliance-Monitoring zu nutzen, nicht nur als statische Dokumentation, sondern als festen Bestandteil der Cybersicherheits-Governance und der regulatorischen Compliance.
Wie CRA-Compliance nach dem EU Cyber Resilience Act umgesetzt wird
Die CRA-Compliance ab 2027 ist nicht optional. Nach dem Cyber Resilience Act kann eine Nichteinhaltung zu Einschränkungen des Marktzugangs, Produktverboten, Rückrufen oder zu Verwaltungsstrafen führen, die von den EU-Mitgliedstaaten festgelegt werden. Ab 2027 dürfen ausschließlich konforme Produkte rechtmäßig auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.
Die CRA-Compliance erfordert die Umsetzung von Cybersicherheitsmaßnahmen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg. Dazu gehören die Identifikation und Steuerung von Cybersicherheitsrisiken bereits in der Produktentwicklung, die Anwendung sicherer Entwicklungspraktiken, das Management von Schwachstellen während der gesamten Betriebsdauer sowie die Bereitstellung zeitnaher Sicherheitsupdates. Hersteller müssen zudem geeignete technische Dokumentationen vorhalten und Cybersicherheitsanforderungen systematisch umsetzen – nicht als einmalige Maßnahme, sondern als fortlaufenden Prozess.
In der Praxis bedeutet CRA-Compliance EU 2027 kontinuierliche Überwachung, klare Verantwortlichkeiten und die Fähigkeit, wirksam auf neue Bedrohungen zu reagieren. Unternehmen müssen Prozesse für das Schwachstellenmanagement, die Meldung von Sicherheitsvorfällen und – falls erforderlich – die Koordination mit zuständigen Behörden etablieren. Da sich Cyberbedrohungen stetig weiterentwickeln, ist die Compliance nach dem Cyber Resilience Act kein statischer Zustand, sondern eine dauerhafte Verpflichtung, die strukturierte Governance, verlässliche Daten und prüfbare Prozesse erfordert, um die fortlaufende Konformität mit den EU-CRA-Vorgaben sicherzustellen.
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